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Gesund baden - Gesundbaden?
- Badebeckenwasserhygiene im Spannungsfeld von Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung
 
 
 

Wer schwimmt heute noch zur Körperertüchtigung und zur „Abhärtung"? Ohne Attraktionen wird kein Badegast mehr vom Fernseher weg mobilisiert. „Action", superlativer Blubberspaß, „funnige" Fitness und Wellness sind in unserer Freizeitgesellschaft angesagt. Also, hinein in den Wildwasserkanal und den verschwitzten Körper kräftig durchstrudeln lassen. Beglückt von Turbo-Wasserkanonen und speienden Aquapilzen. Dann ein Ritt auf der „mega-coolen" Looping-Großwasserrutsche, berieselt mit Licht- und Lasereffekten, aber auch mit von ängstlichen Mitrutschern ausgeschiedenen Hinter­lassenschaften. Sodann zur geselligen Entspannung in den Hot-Whirl-Pool, eingekeilt Backe an Backe. Um sich in dieser Suhle die Anal- und Genitalbereiche blitzblank sprudeln zu lassen.
Bis zum Hals in dieser wohligen Brühe relaxend und dabei den undefinierbaren trüben „Rahm" inhalierend genießen. Heutige „Aqua-Tempel" und „Erlebnis-Oasen" sind mit einem Arsenal an Attraktionen bestückt. Die Frage ist, ob mit diesen balneologischen Raritäten die infektions-hygienischen Grenzwerte und allgemein-hygienischen Anforderungen eingehalten wer­den können?
 
Oder sind die Verhältnisse eher mit Holzzubern mittelalterlicher Bad- und Vergnügungsstuben vergleichbar? In den letzten Jahren sind Kenntnisse und Zusammenhänge von Infektionsrisiken und durch Badebeckenwasser übertragene Infektionskrankheiten erheblich erweitert und vertieft worden. Neue oder ergänzende Badewasser-Aufbereitungs-Techniken kamen auf den Markt.
 
Schwimmen oder Baden, als Objekte der Gesundheitsförderung und Prävention, stehen im Spannungsfeld mit Gesundheitsschutz und Qualitätssicherung, sowie mit Ökonomie und Marketing. Deshalb ist der Gesetzgeber bestrebt, in Bälde mit einer erst­mals bundesweiten Rechtsnorm, der „Schwimm- und Badebeckenwasser-verordnung", gesundheitsschützende Qualitätsanforderungen an Badebeckenwasser einzuführen. Diese Bestimmungen werden vor allem die Betreiber und Betreuer von Schwimm- oder Ba­debecken, einschlägige Fachfirmen, aber auch den Öffentlichen Gesundheitsdienst vor verschärfte und neue Herausforderungen stellen. Folglich ist eine ersprießliche interdisziplinäre Kooperation der Akteure unerlässlich.
 
1. 1 Historie
 
Bereits 3000 Jahre vor unserer Zeitrechnung sind Hallenschwimmbäder bei den Indern überliefert. Bade-Hochkulturen entwickelten auch Sumerer, Ägypter, Griechen, später Türken, so­wie Chinesen und Japaner. Ursprünglich spielte das Wasserbad mehr eine allgemein-hygienische, religiös oder mystisch untermauerte Rolle, als eine direkt gesundheitliche oder therapeutische.
 
Das öffentliche Badewesen erreichte im römischen Weltreich, dank beispielloser Hydrotechnik, seine Blütezeit. Luxuriös angelegte römische Thermen boten verschiedenste Badeformen, Vergnügungs- und Genussmöglichkeiten. Nicht nur das vielfältige Angebot in heutigen Erlebnisbädern zeigt hierzu Parallelen auf.

Sondern auch die Warnungen des Gelehrten Plinius (23 - 79 nach Christus) vor langandauerndem Baden und vor übermäßigem Trinken der Wässer sind heute durchaus noch aktuell. Bis ins hohe und späte Mittelalter waren Badestuben mit Schwitz-, Dampf- und Wannenbädern weit verbreitet. Dort vergnügten sich Männlein und Weiblein beim feucht-fröhlichen gemeinschaftlichen Baden. Mit den verheerenden großen Seuchenzügen, wie die der Pest (bereits im Altertum allgewaltig) und der Syphilis (ab etwa 1495), fand das ausgeprägte Badewesen in Mitteleuropa ein jähes Ende.

Die Miasmenlehre verurteilte damals die verschiedenen Badeformen, weil sich angeblich beim Baden die Poren öffneten und so der Pest­hauch ungehindert in den Körper einzudringen vermochte. Ein übriges tat der Klerus, der die Seuchen als gott­gegebene Strafen für Sündenpfuhl und verkommene Moral und Sitten geißel­te oder Andersgläubige und Hexen brandmarkte.

Die Pflege des sündigen Leibes wurde folglich vernachlässigt, an die Stelle von Wasser traten häufig Puder und Parfüm. Das verkümmerte Badewesen erholte sich erst ab Ende des 18. Jahrhunderts. Der Volkshygiene verpflichtet, entstanden in Großstädten wieder öffentliche Wasch- und Badeanstalten. Vor allem Armen und Arbeitern sollte das nasse Element zur Kör­perreinigung und Sauberkeit zur Verfügung stehen. Etwa ab 1900 zeigten sich in Metropolen die ersten Volks-Warmwasserschwimmbäder. Schon bald waren die vielfältigen gesundheitsfördernden Wirkungen des Schwimmens anerkannt. Viele neue Bäder entstanden.

Schwimmbäder dienten während des Nazi-Regimes als Instrumentarium der Politik: „Schafft Schwimmbäder für die deutsche Jugend, nutzt jeden Bach, jeden kleinen Fluss, jeden Teich aus. Schafft Stätten der Erholung und der körperlichen Ertüchtigung..." (Traunsteiner Wochenblatt 1993). Für die Wehrertüchtigung der Jugend gewährte das „Dritte Reich" Städten und Gemeinden umfangreiche finanzielle und planerische Hilfen beim Bau von Bädern und Sportstätten. Die Förderung des Badewesens fand in Deutschland 1935, wie in Abschnitt 1.3 näher erläutert, die erste gesetzliche Verankerung.

Erst ab etwa 1950 wurden vor 1945 vorhandene Anlagen saniert oder erweitert. Wegen zunehmender Verschmutzung der Badegewässer durch Industrialisierung und Bevölkerungszuwachs mussten vielerorts seuchenhygienische Badeverbote erlassen werden.
 
Mit Nachdruck forcierten einzelne Bundesländer den Bau von Beckenfrei- und Hallenbädern zur Gesunderhaltung der Bevölkerung. In den 60-igern und vor allem ab Anfang der 70-er Jahre brach in allen Städten, in vielen Gemeinden, Gemeinschafts- und Beherbergungseinrichtungen ein wahrer Bäderboom aus. Dieser wurde gefördert von Staat, Kommunen und Verbänden. Gab es in der BRD 1963 erst rund 300 Hallenbäder, so bestanden 1988 bereits 1380 Hallenbäder, 2798 Freibäder und schon 126 Freizeitbäder (Sonntag 1992).

Die herkömmlichen und in die Jahre gekommenen Zweck-Bädertypen „Erholungsbäder" bzw. „Sportbäder" verwandelten sich angesichts der aufstrebenden Freizeitgesellschaft Mitte der 80-er und besonders zu Beginn der 90-iger Jahre zu freizeitorientierten, mit allerlei Sensationen bestückten „Erlebnis-" und „Spaß"-Bädern. Die innovative Fit- und Wellness-Welle im Bäderbereich wogt unablässig weiter. Dabei stellen sich besondere hygienische Probleme und Herausforderungen.
 
1.2 Gesundheitsfördernde und präventive Wirkungen des Schwimmens und Badens

„Wasser ist das allererste, vorzüglichste und allgemeinste Heilmittel für den Körper" (Sebastian Kneipp). Beim Wasserbaden allgemein wird der Körper nicht nur gereinigt, sondern auch gekräftigt, „abgehärtet", belebt, entspannt, entstresst und beruhigt.
 
Baden und insbesondere Schwimmen ist die gesündeste Sportart! Dank des Auftriebs im Wasser beträgt das Körpergewicht nur etwa ein Zehntel. Schwimmen ist deshalb besonders erholsam und belastet den Bewegungs- und Stützapparat nur geringfügig. Bewegungsbaden eignet sich folglich nicht nur für Freizeitplanscher, sondern zuträglich dosiert, vorzüglich für Körperbehinderte, gesundheitlich Geschwächte und Übergewichtige.
 
Durch Bewegung des Körpers gegen den erhöhten Reibungswiderstand des Wassers werden das Herz-/Kreislaufsystem, alle großen Muskelpartien, sowie Ausdauer und Leistungsfähigkeit trainiert. Zudem fördert Schwimmen die Atemleistung und die Durchblutung durch hydrostatische und thermische Reize (Gillmann 1975).
 
Der Stoffwechsel wird gesteigert und der Hormon- und Immunhaushalt angeregt. Mit Schwimmen können auch Haltungsschäden bei Kindern und Jugendlichen vorgebeugt oder verbessert werden. Alle diese physischen Effekte wirken sich mit der gewonnenen Freude an Bewegung und Spiel auch positiv auf die Psyche aus. Baden, als aktive Frei­zeitgestaltung und spielerische sportliche Erholung, dient auch dem geselligen Beisammensein.
 
Folglich haben Bäderbau und -erhaltung sowie Bäderbetrieb aus ganzheitlicher, gesundheitsfördernder Sicht besondere gesellschafts- und gesund­heitspolitische Bedeutung.
 
1.3 Rechts- und Beurteilungsgrundlagen
 
Erstmals, in Deutschland, reichsweit und rechtsverbindlich hatten die Gesundheitsämter nach § 69 der Dritten Durchführungsverordnung (DVO) vom 30. März 1935, zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens (GVG, von 1934), die Errichtung von öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten zu fördern und diese auf Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen (nicht näher geregelt) zu überwachen.

Diese Bestimmungen galten nach 1945 in allen Bundesländern über Jahrzehnte weiter. 1952 kamen die interdisziplinär erarbeiteten und wegweisenden „Richtlinien für den Bau von Hallen-, Frei-und Lehrschwimmbädern" heraus. Einschlägige Rechtsgrundlagen im Freistaat Bayern datierten von 1954, 1964 und 1967. Praxiserfahrungen zeigten in jener Zeit, dass die bisher an Badebecken und deren Wässern gestellten Anforderungen bezüglich Allgemein- und Seuchenhygiene, Wasserchemie, Hydraulik und Verfahrenstechnik nicht mehr ausreichten.

Mithin veröffentlichte 1972 „der Koordinierungskreis Bäder“ die bahnbrechenden Richtlinien „Wasseraufbereitung für Schwimmbecken­wasser" und 1977 die ..Richtlinien für den Bäderbau“.
 
Mit dem 4. Änderungsgesetz vom 18. Dezember 1979 zum Bundes-Seuchengesetz (BSeuchG) wurde in § 11 endlich eine Rechtsgrundlage für Qualitätsnormen über die Badebeckenwasserqualität und für die Überwachung durch die Gesundheits­ämter geschaffen (BSeuchG 1979). Nähere Bestimmungen sollten in einer Rechtsverordnung folgen, die jedoch bis heute nicht vorliegt. Der technischen, hygienischen und Markt-Weiter­entwicklung folgend, wurden 1984 die DIN 19643 „Aufbereitung und Desinfektion von Schwimm- und Badebeckenwasser", sowie 1986 die DIN 19644 „Aufbereitung und Desinfektion von Wasser für Warmsprudelbecken" eingeführt.
 
Bayern löste das GVG nebst DVO von 1934/35 mit dem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst - GDG vom 12. Juli 1986 ab. Nach Art. 8 GDG haben die Gesundheitsämter unter an­derem Badeanstalten auf die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene zu überwachen (GDG 1986).

Ein großer Fortschritt für den Vollzug vor Ort war die bayerische Verordnung über Bade­anstalten, vom 14. Januar 1987, mit dem Passus, dass Chlorungsanlagen und sonstige Anlagen zur Aufbereitung und Desinfektion des Badewassers nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben werden müssen. Nun hatten die einschlägigen DIN-Normen den Rang von „Gebetbüchern" bei den Gesund­heitsämtern.

Die Badewasserkommission des Umweltbundesamtes gab im April 1996 die Mitteilung „Hygienische Überwachung öffentlicher und gewerblicher Bäder durch die Gesundheitsämter" heraus. Denn wegen der neuen besonderen Badeformen und mannigfaltigen Wasserattraktionen sowie aktueller gesundheitlicher Erkenntnisse, ergäben sich erheblich verschärfte hygienische und technische Anforderungen. Besonders um Infektionsrisiken und Gesundheitsgefährdungen für Badende und Bäderpersonal auszuschließen, wurde im April 1997 die neue DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser" eingeführt.

Das allgemeine Ziel der DIN 19643 „war es, eine gute, gleichbleibende Beschaffenheit des Beckenwassers in Bezug auf Hygiene, Sicherheit und Ästhetik sicherzustellen, damit eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu befürchten ist. Dabei ist auch das Wohlbefinden der Badegäste (zum Bei­spiel durch Minimieren von Nebenreaktionsprodukten der Desinfektion) zu berücksichtigen" (DIN 19643 1997).

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000, löste das BSeuchG ab. In § 37 ist bestimmt: „Schwimm­ oder Badebeckenwasser in Gewerbebe­trieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen muss so beschaffen sein, dass durch seinen Ge­brauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist." Schwimm- oder Badebecken ein­schließlich ihrer Wasseraufbereitungsanlagen unterliegen hinsichtlich dieser Anforderungen der Überwachung durch das Gesundheitsamt (IfSG 2000).

Einzelheiten bezüglich Badewasser-Erfordernissen, Betreiberpflichten und Überwachung wird in absehbarer Zeit eine vom Bundesministerium für Gesundheit zu erlassende Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung (SchwBadebwV) regeln.

§ 38 IfSG enthält auch eine Rechtsgrundlage für Qualitäts-Vorschriften über „Bio-Teiche", über die damals noch heiß diskutiert wurde.

Diejenigen Erfordernisse sind nicht auf Bade­becken übertragbar, weshalb hier nicht auf sie eingegangen wird. Ein weiterer Entwurf der SchwBadebwV datierte vom 18. März 2002. Als Folge der künftigen verschärften Anforderungen an das Schwimm- und Badebeckenwasser nebst Aufbereitungstechnik, werden die Eigenverantwortung der Betreiber, sowie der Kosten-, Überwachungs- und Beratungsaufwand erheblich steigen.

1.4 Die Schwimm- oder Badebeckenwasser-Problematik im einzelnen

1.4.1 Infektionshygiene

Den Menschen besiedeln unzählige Mikroorganismen. Es sind dies Bakterien, Viren, Pilze und Einzeller (Protozoen). Nur wenige Keime rufen In­fektionen hervor. Vielmehr haben die „Mitbewohner" wichtige Schutz- und Stoffwechselaufgaben (zum Beispiel Haut- und Schleimhautflora und Darmflora). Normalerweise lebe ich mit meinen, an mich gewöhnten „Kameraden" einträchtig und gesund. Dies aber nur so lange, bis mein „mikrobiologisches Gleichgewicht" nicht durch verschiedene Einflüsse oder Umstände gestört wird.

Jeder Mensch schwemmt beim Wasserbaden durchschnittlich Hunderte Millionen bis zu einigen Milliarden Keime ab (mindestens 500 Millionen bis 3 Milliarden). Selbst nach vorherigem gründlichen Duschen mit Seifenreinigung fanden sich noch einige 10 Millionen Keime je Badegast.

Dabei auch Krankheitserreger. Bade ich in meiner Wanne allein, gefährden mich meine Keime in der Brühe normalerweise nicht. Steigt aber jemand ins Wasser hinzu, kann zwischen beiden Körpern ein Keimaustausch stattfinden. Die für mich fremden Keime können Infektionen hervorrufen. Besonders dann, wenn mein Körper abwehrgeschwächt oder gar verletzt ist. Ob eine Infektion angeht, hängt ab von der Art und der Keimzahl des Erregers, von der Temperatur und von Vermehrungs­möglichkeiten.
  
Eine Infektion führt entweder zu einer Erkrankung (also zu Krankheitserscheinungen) oder aber der Körper wird „im Stillen" damit fertig. In beiden Fällen -Erkrankung oder Nichterkrankung- kann der Mensch Krankheitserreger ausscheiden. Im Badewasser werden gefährliche Keime abgeschwemmt und weitergereicht über Darm und Harnwege, über Augen, Ohren, Rachen, Nase, über Atemwege sowie über Haut und Schleimhäute. Ein anderer Mensch wiederum, kann über diese Organe Krankheitserreger aufnehmen.  
  
In Badeanstalten kommen viele, stets wechselnde, oft auswärtige Menschen unterschiedlichen Alters und Gesundheitszustandes zusammen. In­fektionsgefahren steigen, je mehr Menschen in dem gleichen Wasser baden.
 
Mit welchen Krankheitserregern sich Badegäste etwa infizieren und an welchen sie erkranken können, beziehungsweise welche Keime sie durch welche Organe womöglich ausscheiden und abschwemmen können, zeigt Abbildung 1:



1.4.2 Badewasserbelastung

Besonders gefährdet sind Schleimhäute an und in Körperöffnungen und -höhlen. Denn dort ist es feucht und warm, also vortrefflich für „Was­serkeime". Zudem sind Schleimhäute leicht verletzbar, kleine Risse bleiben meist unbemerkt. Bereiche um Körperöffnungen sind ähnlich hoch besiedelt wie im Körperinnern.

Der Übergang von Abgeben und Aufnehmen von Keimen, auch zwischen verschiedenen Körperregionen und Organen, ist fließend. Wasser im Schwimmbecken strömt überall an und befördert und verteilt Krankheitserreger sowie andere Verunreinigungen. Obendrein sind Badende meist völlig von verschmutztem Wasser umgeben. Im Badewasser sind ständig Infektionen durch vielfäl­tige Erregerarten zu befürchten!

Die Planscher geben nicht nur Keime ans Badewasser ab, sondern auch verschiedene andere Verunreinigungen infolge von Ausscheidungen und Abschwemmungen. Diese sind vor allem:

Haare, Hautschuppen, Hornteile, Hauttalg, Hautfett, Körperpflegemittelreste, Speichel, Auswurf, Schleim, Stuhlreste, gegebenenfalls Wundsekrete, Speisereste, Erbrochenes, Textilfasern, allgemeiner Schmutz von Lauf-, Sitz- und Liegeflächen (besonders bei Beckenfreibädern: Staub, Pilzsporen, Sand, Erde, Gras, Insekten, Vogelkot) sowie in hohen Belastungsmengen Schweiß und Urin.

Diese vielfältigen Verunreinigungen belasten nicht nur das Badewasser, sondern mit solchen, vor allem organischen Schmutzstoffen, werden auch Krankheitserreger ins Beckenwasser eingetragen und verteilt. Derartiger Schmutz dient Mikroorganismen als Deckung vor Desinfektionsmitteln (Schleim, Fett, Hautabschilferungen), Schutz vor Abschwemmen (Beläge an Beckenwänden, -rändern, Überlaufrinnen) sowie als Nahrung und Nährböden.

Die Belastungsmengen sind in Tabelle 1 veranschaulicht:




Bei täglich 1000 Badegästen ließen sich einige Fässer mit Urin und Schweiß abfüllen. Zum „Trost": Nachdem jeder Badende durchschnittlich mindestens 50 ml Wasser schluckt, gleichen sich die 50 ml „Gepiesel" mit dem „Schwedentrunk" wieder aus. Bewertung: „Pfui deifi!“
  
1.4.3 Reinigungsmaßnahmen (Aufbereitung und Desinfektion)
  
Würden die Badegäste in einem sauberen See baden, träte die natürliche Selbstreinigung ein. In einem künstlichen Schwimm- oder Badebecken jedoch fehlt es daran und vor allem am Verdünnungseffekt.
 
Die Reinigungswirkungen der Natur lassen sich nur nachahmen.
  
Am besten wäre es, wie bei den Römern, Schwimmbecken ständig mit erwärmtem Trinkwasser zu durchfluten.
  
Weil dies nicht wirtschaftlich ist, muss trotz „Urin, Schweiß und Schleim" Badewasser mit Trinkwasserqualität anders bereitet werden. Tabelle 2 verdeutlicht, dass zu dieser Säuberungsaktion Physik, Technik und Chemie benötigt wird:
 


Lässt sich damit die Infektions- und Seuchenhygiene sicherstellen? Bilden sich dabei etwa gesundheitlich bedenkliche oder gar gefährliche Produkte? Kann man diese in Grenzen halten?
  
Weil zum Beispiel Hallen-Schwimmbecken etwa nur ein- bis zweimal im Jahr entleert, gereinigt, desinfiziert und neu befüllt werden, heißt es gewaltige Anstrengungen zu unternehmen, das Wasser stets so im Kreislauf zu führen, dass es Gesetz und Normen dauernd entspricht.

1.4.4 Allgemeine Anforderungen an Schwimm- und Badebeckenwasser
 
 Oberster Grundsatz für das Festsetzen hygienischer Grenz- und Richtwerte ist, dass nicht die Widerstandskraft gesunder Erwachsener als Norm dienen darf, sondern die anfällige und ge­schwächte Konstitution von Kleinkindern und von kranken, alten und gebrechlichen Senioren. Als weitere allgemeine Hygieneanforderungen sind zu nennen:
 
Schwimm- und Badebeckenwasser muss zumindest infektionshygienisch Trinkwassereigenschaften aufweisen und „appetitlich" sein. Vorausgesetzt wird eine bestmögliche Beckendurchströmung zur einwandfreien Verteilung des Desinfektionsmittels Chlor sowie die schnelle Ausschwemmung von Verunreinigungen und deren Zuführung zur Aufbereitung.
  
Überdies müssen Aufbereitungs- und Desinfektionsanlagen belastungs- und normgerecht ausgelegt und betrieben werden. Bei der Wasser­aufbereitung muss ferner berücksichtigt werden, dass Wasserkeime am besten bei etwa 15 bis 40 °C gedeihen. Je wärmer das Wasser, desto schneller können sich solche Keime vermehren. Zudem kommt es zu erhöhter Chlorzehrung, pH-Werte steigen. Folglich wird der Wasserreinigungserfolg gestört.
 
 
 
Nach Albert Leissner, Gesundheitsmanager
 





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